Fast jedes Unternehmen möchte die Wahrung seiner Geschäftsgeheimnisse ausdrücklich sicherstellen, wenn es mit einem neuen Partner eine geschäftliche Beziehung eingeht. So bekommen wir als PR-Agentur häufig NDAs zugeschickt, mit denen wir uns zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichten sollen.
Leider werden diese NDAs nur selten auf den wahren Zweck der Zusammenarbeit angepasst. Schließlich ist es als Mittler zum Journalisten gerade unsere Aufgabe, aus all den uns bereitgestellten Informationen zum ersten Mal die spannenden Infos herauszufiltern und zu veröffentlichen. Natürlich müssen vertrauliche Infos auch vertraulich bleiben. Aber dann benötigen wir im Alltag auch eine ausdrückliche Kennzeichnung all der Informationen, die weiterhin „confidential“ bleiben müssen. Und das sollte dann auch vertraglich so geregelt werden.
Ein interessantes Wurmloch ergibt sich aus der Standard-Formulierung, dass die vertraulichen Informationen für nichts anderes verwendet werden dürften als für den Zweck der Zusammenarbeit. Wenn der Zweck nun aber anfangs beispielsweise als „Public Relations“ definiert wird, hieße das ja gerade, dass wir die vertraulichen Informationen veröffentlichen dürften …
Um solche Fallstricke auszuräumen, haben wir bei TDUB spezielle NDA-Vorlagen erarbeiten lassen, die beiden Seiten gerecht werden und auch dem Umstand Rechnung tragen, dass der Job einer PR-Agentur ist, Informationen eine hohe Reichweite zu verschaffen. Allerdings nur den Informationen, die dafür bestimmt sind! 🙂